Ab 01.07.2011 besteht in Niedersachsen Versicherungspflicht für Hundehalter: Alle Hundebesitzer müssen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen – und diese bei Kontrollen nachweisen können.
Die so genannte Halterhaftung wird wie folgt definiert:
“Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.” (§ 833 Satz 1, Bürgerliches Gesetzbuch)
Sichern Sie sich ab – rechtssicher und kostengünstig
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen unsere Tierhalter-Haftpflicht ab sofort zu besonders günstigen Konditionen. Diese erfüllt mehr als die gesetzlichen Vorgaben und bietet Ihnen die folgenden Leistungen:
- Schutz vor unberechtigten Schadenersatzforderungen
- Übernahme des Schadenersatzes, wenn Sie zahlen müssen
Ihr Vorteil: unsere HundeCard
Als unser Kunde erhalten Sie die praktische HundeCard – eine Versicherungsbestätigung im Scheckkartenformat zum „Immer-dabei-haben“. So können Sie Ihren Versicherungsschutz jederzeit nachweisen und müssen nicht (wie bei anderen Anbietern) Ihren großformatigen Versicherungsschein dabei haben.
Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung
Unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung fallen z. B. Wellensittiche, Goldhamster, Kaninchen, Bienen oder Katzen. Das Gleiche gilt für andere zahme Haustiere, wie etwa Schafe oder Ziegen, wobei hier auch Flurschäden mitversichert sind. Ebenso fällt unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung, wenn Sie z. B. den Hund Ihres Nachbarn für ein Wochenende betreuen.
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